Jede Arbeitsstelle eigene erste Tätigkeitsstätte
Steuerlich wird jedes Dienstverhältnis getrennt betrachtet. Hast du zwei Arbeitgeber, kann jeder eine eigene erste Tätigkeitsstätte haben (§ 9 Abs. 4 EStG). Für die Fahrt zu jeder dieser Stätten gilt die Entfernungspauschale — 2026 jeweils 38 Cent ab dem ersten Kilometer, je tatsächlichem Arbeitstag. Das gilt auch für die Kombination Hauptjob plus Minijob: Auch der 556-€-Job hat eine erste Tätigkeitsstätte.
Der Pauschbetrag zählt nur einmal
Wichtig für die Steuerersparnis: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ist personenbezogen, nicht jobbezogen. Er wird also nicht pro Arbeitgeber gewährt, sondern einmal vom Gesamt-Arbeitslohn abgezogen. Erst wenn die summierten Werbungskosten aus allen Jobs diese 1.230 € übersteigen, entsteht eine zusätzliche Ersparnis. Bei zwei Pendelstrecken ist diese Schwelle dafür schnell erreicht.
Direkt von Job zu Job fahren
Fährst du am selben Tag ohne Zwischenstopp zu Hause direkt von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B, ist diese Zwischenfahrt keine Fahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Sie kann als Reisekosten (0,30 €/km für die tatsächliche Strecke) gelten. Die Entfernungspauschale bleibt für den Weg von zu Hause zur ersten und von der letzten Stätte nach Hause. In der Steuererklärung trägst du die Fahrten je Arbeitsverhältnis in die Anlage N ein.
Häufige Fragen
Kann ich die Pendlerpauschale für zwei Jobs absetzen?
Ja. Jedes Arbeitsverhältnis hat eine eigene erste Tätigkeitsstätte. Für die Fahrten zu jeder Stelle gilt die Entfernungspauschale (2026: 38 Cent ab km 1), getrennt je Job in der Anlage N.
Bekomme ich den Pauschbetrag pro Job?
Nein. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ist personenbezogen und wird nur einmal abgezogen — unabhängig von der Zahl der Arbeitgeber. Maßgeblich sind die summierten Werbungskosten aller Jobs.
Gilt das auch für einen Minijob?
Ja, auch ein Minijob (556-€-Job) hat eine erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrten dorthin sind als Werbungskosten ansetzbar — sinnvoll vor allem, wenn der Minijob individuell besteuert wird statt pauschal.
Wie rechne ich, wenn ich von Job zu Job fahre?
Die direkte Fahrt zwischen zwei Arbeitsstellen am selben Tag gilt als Reisekosten (0,30 €/km für die tatsächliche Strecke). Die Entfernungspauschale bleibt für die Wege von und nach Hause.
Lohnt sich ein Freibetrag-Antrag bei zwei Jobs?
Häufig ja: Mit zwei Pendelstrecken übersteigen die Werbungskosten den Pauschbetrag schnell. Ein eingetragener Freibetrag erhöht das monatliche Netto, statt auf die Steuererklärung zu warten.