Zeitstrahl 1920–2026
- 1920Erstmals absetzbar
Mit dem Reichseinkommensteuergesetz werden Aufwendungen für den Weg zur Arbeit erstmals als Werbungskosten anerkannt — die Geburtsstunde der späteren Pendlerpauschale.
- 1950er–1990erKilometer-Pauschalen je Verkehrsmittel
Über die Jahrzehnte gelten pauschale Kilometersätze, die nach Verkehrsmittel (vor allem Pkw) gestaffelt und mehrfach angepasst werden.
- 2001Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale
Die „Entfernungspauschale“ löst die verkehrsmittelabhängige Regelung ab: Erstmals zählt nur noch die Entfernung — egal ob Auto, Rad, Bahn oder zu Fuß.
- 2004Einheitlich 30 Cent ab km 1
Das Haushaltsbegleitgesetz vereinheitlicht den Satz auf 0,30 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
- 2007Kürzung: „Werkstorprinzip“
Die Große Koalition streicht die ersten 20 Kilometer — die Pauschale gibt es nur noch ab dem 21. Kilometer. Begründung: Der Arbeitsweg sei „Privatsache“.
- 2008Bundesverfassungsgericht kippt die Kürzung
Am 9. Dezember 2008 erklärt das BVerfG das Werkstorprinzip für verfassungswidrig (Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip). Die Pauschale ab km 1 wird rückwirkend wiederhergestellt.
- 2021Erhöhung ab km 21 + Mobilitätsprämie
Als Ausgleich für die CO₂-Bepreisung steigt der Satz ab dem 21. Kilometer auf 0,35 €. Für Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag kommt die Mobilitätsprämie (§§ 101–104 EStG).
- 202238 Cent ab km 21 — vorgezogen
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 zieht die geplante Erhöhung vor: ab dem 21. Kilometer 0,38 €, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die ersten 20 km bleiben bei 0,30 €.
- 2026Einheitlich 38 Cent ab km 1
Das Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrat 19.12.2025) hebt die Staffelung auf: 0,38 € ab dem ersten Kilometer für alle. Die Mobilitätsprämie wird dauerhaft entfristet.
Warum 2008 ein Wendepunkt war
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 ist bis heute der wichtigste Bezugspunkt der Debatte. Die Richter stellten klar: Wer zur Arbeit muss, hat notwendige Erwerbsaufwendungen — der Staat darf diese nicht einfach zur „Privatsache“ erklären. Dieses objektive Nettoprinzip ist der Grund, warum die Pauschale seither ab dem ersten Kilometer gilt und die Reform 2026 die Staffelung ganz beseitigt.
Häufige Fragen
Seit wann gibt es die Pendlerpauschale?
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sind seit dem Reichseinkommensteuergesetz von 1920 als Werbungskosten absetzbar. Die heutige, verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale gibt es seit 2001.
Warum wurde die Pendlerpauschale 2007 gekürzt?
Die Große Koalition führte 2007 das „Werkstorprinzip“ ein: Die ersten 20 Kilometer wurden gestrichen, die Pauschale gab es nur noch ab dem 21. Kilometer. Begründet wurde das damit, der Arbeitsweg sei Privatsache.
Was hat das Bundesverfassungsgericht 2008 entschieden?
Am 9. Dezember 2008 erklärte das BVerfG die Kürzung für verfassungswidrig — sie verstieß gegen das objektive Nettoprinzip. Die Pauschale ab dem ersten Kilometer wurde rückwirkend wiederhergestellt.
Wie hat sich der Satz entwickelt?
Lange galten 0,30 € ab km 1. Ab 2021 stieg der Satz ab dem 21. Kilometer auf 0,35 €, ab 2022 auf 0,38 € (die ersten 20 km blieben bei 0,30 €). Seit 2026 gelten einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer.
Was ändert die Reform 2026 historisch?
Sie beendet die Zwei-Stufen-Staffelung: Statt 0,30 € für km 1–20 und 0,38 € ab km 21 gilt nun ein einheitlicher Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer — die größte Vereinfachung seit 2001.