Pendlerpauschale für Studenten 2026

Studierende können die Fahrt zur Hochschule absetzen — aber wie, hängt entscheidend davon ab, ob es ein Erst- oder ein Zweitstudium ist. Der Unterschied entscheidet über Sonderausgaben (oft wirkungslos) oder Werbungskosten mit Verlustvortrag (bares Geld im ersten Berufsjahr).

Satz 2026

0,38 €/km

ab dem 1. Kilometer

Erststudium

Sonderausgaben

max. 6.000 €, kein Vortrag

Zweitstudium

Werbungskosten

mit Verlustvortrag

Hochschule = erste Tätigkeitsstätte

Bei einem Vollzeitstudium gilt die Hochschule kraft Gesetzes als erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 8 EStG). Das bedeutet: Die Fahrten zur Uni werden nicht als Reisekosten (0,30 €/km für Hin- und Rückweg), sondern als Entfernungspauschale berücksichtigt — 2026 also 38 Cent je einfachem Entfernungskilometer und Studientag. Das gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.

Der entscheidende Unterschied: Erst- vs. Zweitstudium

Ob die Fahrtkosten überhaupt steuerlich wirken, hängt von der Art des Studiums ab:

  • Erststudium direkt nach dem Abitur (ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung): Die Kosten zählen nur als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG), höchstens 6.000 € pro Jahr. Sonderausgaben sind nicht vortragsfähig — wer als Student kein steuerpflichtiges Einkommen hat, verliert den Abzug ersatzlos.
  • Zweitstudium, Master nach Bachelor oder Studium nach abgeschlossener Ausbildung: Die Kosten sind vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 EStG). Sie führen zu einem Verlustvortrag (§ 10d EStG), der mit dem ersten Berufseinkommen verrechnet wird — oft eine vierstellige Steuererstattung im Berufseinstiegsjahr.

Praxis: Steuererklärung trotz Nullverdienst

Beim Zweitstudium lohnt sich die Steuererklärung auch ohne eigenes Einkommen: Die Fahrten zur Hochschule, Semesterbeiträge, Fachliteratur und ein etwaiges Auslandssemester werden als Verlust festgestellt und in die Zukunft vorgetragen. Beim Erststudium ist das wegen der Sonderausgaben-Einordnung nicht möglich — hier wirken die Kosten nur, wenn im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte (z. B. aus einem Werkstudentenjob über dem Grundfreibetrag) vorliegen.

Häufige Fragen

Bekommen Studenten 2026 auch 38 Cent ab dem ersten Kilometer?

Ja. Da die Hochschule beim Vollzeitstudium als erste Tätigkeitsstätte gilt, kommt die Entfernungspauschale zur Anwendung — 2026 einheitlich 38 Cent ab km 1 je Studientag, verkehrsmittelunabhängig.

Kann ich die Fahrten im Erststudium vortragen?

Nein. Erststudiumskosten direkt nach dem Abitur sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, max. 6.000 €) und nicht vortragsfähig. Ohne steuerpflichtiges Einkommen im selben Jahr verpufft der Abzug.

Warum ist das Zweitstudium steuerlich besser?

Beim Zweitstudium (oder Studium nach abgeschlossener Ausbildung) sind die Kosten Werbungskosten. Sie erzeugen einen Verlustvortrag nach § 10d EStG, der mit dem ersten Gehalt verrechnet wird — daraus wird häufig eine spürbare Erstattung.

Zählt der Master nach dem Bachelor als Zweitstudium?

Ja. Ein Master, der auf einen abgeschlossenen Bachelor folgt, gilt steuerlich als weitere Ausbildung — die Kosten sind dann Werbungskosten mit Verlustvortrag.

Was ist mit dem dualen Studium?

Beim dualen Studium besteht ein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis. Die Kosten sind in der Regel Werbungskosten. Für die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb bzw. zur als erste Tätigkeitsstätte bestimmten Stelle gilt die Entfernungspauschale.

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