Pendlerpauschale-Reform 2026 — was ändert sich konkret?

Die Reform ist die wichtigste Steuerentlastung 2026 für Arbeitnehmer. 38 Cent ab dem 1. Kilometer, einheitlich. Hier die Fakten — sortiert nach dem, was tatsächlich relevant ist.

Stichtag

01.01.2026

Bundesgesetzblatt 2025

Neuer Satz

38 Cent/km

ab 1. Kilometer

Bundesentlastung 2026

1,1 Mrd €

ab 2027: 1,9 Mrd €/Jahr

Was hat sich genau geändert?

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber die Entfernungspauschale auf einen einheitlichen Satz angehoben. Für sämtliche Kilometer der einfachen Entfernung Wohnung-Arbeit gelten ab dem 01.01.2026 38 Cent pro Kilometer. Vorher war die Pauschale gestaffelt: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Vorher / Nachher

WasVor 01.01.2026Ab 01.01.2026
Strecke 1–20 km30 Cent/km38 Cent/km
Strecke ab 21 km38 Cent/km38 Cent/km
Verkehrsmittelunabhängig (außer Flug)unabhängig (außer Flug)
Mobilitätsprämiebefristetdauerhaft entfristet
Arbeitnehmerpauschbetrag1.230 €1.230 €

Wer profitiert wie?

Reform-Effekt für 220 Arbeitstage, alle Strecken-Beispiele:

Strecke2025 (alt)2026 (neu)MehrertragProzent
5 km330418+88+26.7 %
10 km660836+176+26.7 %
15 km9901254+264+26.7 %
20 km13201672+352+26.7 %
30 km21562508+352+16.3 %
50 km38284180+352+9.2 %

Kurzstrecken-Pendler profitieren am meisten. Prozentual: 26,7 % mehr Pauschale für jeden, der unter 20 km fährt. Wer bereits über 20 km gependelt ist, bekommt absolut den gleichen Mehrertrag (+352 €/Jahr) — egal ob 20 km oder 80 km.

Beschluss-Verlauf

  • 04.12.2025 — Bundestag beschließt das Steueränderungsgesetz 2025.
  • 20.12.2025 — Bundesrat stimmt zu.
  • 01.01.2026 — Inkrafttreten.

Mobilitätsprämie dauerhaft entfristet

Wer unter dem Grundfreibetrag (12.348 € 2026) bleibt, kann den Pauschbetrag steuerlich nicht nutzen. Stattdessen gibt es eine direkte Auszahlung von 14 % der Pauschale. Diese Mobilitätsprämie war zuvor zeitlich befristet — mit der Reform 2026 wurde sie dauerhaft entfristet (§§ 101–104 EStG).

Bundeshaushalt-Effekt

Die Reform kostet den Bund 1,1 Mrd € in 2026 und ab 2027 1,9 Mrd €/Jahr. Die Mehrkosten ergeben sich praktisch vollständig aus der Anhebung für die ersten 20 Kilometer — dieser Bereich war zuvor mit 30 Cent unterhalb der allgemeinen Inflations- und Spritpreis-Entwicklung.

Selbst nachrechnen

Mini-Rechner

Pauschale 2025

990 €

Pauschale 2026

1.254 €

Mehrertrag

+264 €

+26.7 %

Standard-Konstellation Vorort-Pendler (15 km, 220 Tage, 50k Brutto).

→ Vollrechner mit Dienstwagen, Homeoffice und Mobilitätsprämie

Häufige Fragen

Gilt die Reform auch für 2025 rückwirkend?

Nein. Maßgeblich ist der Reise-Zeitraum. Für Pendel-Tage bis 31.12.2025 gilt 30/38 Cent. Ab 01.01.2026 gilt 38 Cent ab km 1.

Muss ich beim Finanzamt etwas tun?

Für die Steuererklärung 2026: nichts Besonderes. Das Finanzamt rechnet die Reform automatisch. Wenn du höheres Netto sofort willst: Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

Bringt die Reform mehr als die Inflationsentwicklung?

Bei Strecken bis 20 km: deutlich, weil die 30-Cent-Stufe seit 2004 nicht angepasst war. Bei langen Strecken: eher kosmetisch — der 38-Cent-Satz ab km 21 bleibt gleich.

Was passiert mit der Mobilitätsprämie?

Sie ist dauerhaft entfristet und folgt dem 38-Cent-Satz ab km 1 (statt vorher ab km 21). Geringverdiener bekommen jetzt 14 % von 38 Cent × Strecke × Tagen direkt ausgezahlt.

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