Was hat sich genau geändert?
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber die Entfernungspauschale auf einen einheitlichen Satz angehoben. Für sämtliche Kilometer der einfachen Entfernung Wohnung-Arbeit gelten ab dem 01.01.2026 38 Cent pro Kilometer. Vorher war die Pauschale gestaffelt: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer.
Vorher / Nachher
| Was | Vor 01.01.2026 | Ab 01.01.2026 |
|---|---|---|
| Strecke 1–20 km | 30 Cent/km | 38 Cent/km |
| Strecke ab 21 km | 38 Cent/km | 38 Cent/km |
| Verkehrsmittel | unabhängig (außer Flug) | unabhängig (außer Flug) |
| Mobilitätsprämie | befristet | dauerhaft entfristet |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.230 € | 1.230 € |
Wer profitiert wie?
Reform-Effekt für 220 Arbeitstage, alle Strecken-Beispiele:
| Strecke | 2025 (alt) | 2026 (neu) | Mehrertrag | Prozent |
|---|---|---|---|---|
| 5 km | 330 € | 418 € | +88 € | +26.7 % |
| 10 km | 660 € | 836 € | +176 € | +26.7 % |
| 15 km | 990 € | 1254 € | +264 € | +26.7 % |
| 20 km | 1320 € | 1672 € | +352 € | +26.7 % |
| 30 km | 2156 € | 2508 € | +352 € | +16.3 % |
| 50 km | 3828 € | 4180 € | +352 € | +9.2 % |
Kurzstrecken-Pendler profitieren am meisten. Prozentual: 26,7 % mehr Pauschale für jeden, der unter 20 km fährt. Wer bereits über 20 km gependelt ist, bekommt absolut den gleichen Mehrertrag (+352 €/Jahr) — egal ob 20 km oder 80 km.
Beschluss-Verlauf
- 04.12.2025 — Bundestag beschließt das Steueränderungsgesetz 2025.
- 20.12.2025 — Bundesrat stimmt zu.
- 01.01.2026 — Inkrafttreten.
Mobilitätsprämie dauerhaft entfristet
Wer unter dem Grundfreibetrag (12.348 € 2026) bleibt, kann den Pauschbetrag steuerlich nicht nutzen. Stattdessen gibt es eine direkte Auszahlung von 14 % der Pauschale. Diese Mobilitätsprämie war zuvor zeitlich befristet — mit der Reform 2026 wurde sie dauerhaft entfristet (§§ 101–104 EStG).
Bundeshaushalt-Effekt
Die Reform kostet den Bund 1,1 Mrd € in 2026 und ab 2027 1,9 Mrd €/Jahr. Die Mehrkosten ergeben sich praktisch vollständig aus der Anhebung für die ersten 20 Kilometer — dieser Bereich war zuvor mit 30 Cent unterhalb der allgemeinen Inflations- und Spritpreis-Entwicklung.
Selbst nachrechnen
Mini-Rechner
Pauschale 2025
990 €
Pauschale 2026
1.254 €
Mehrertrag
+264 €
+26.7 %
Standard-Konstellation Vorort-Pendler (15 km, 220 Tage, 50k Brutto).
→ Vollrechner mit Dienstwagen, Homeoffice und Mobilitätsprämie
Häufige Fragen
Gilt die Reform auch für 2025 rückwirkend?
Nein. Maßgeblich ist der Reise-Zeitraum. Für Pendel-Tage bis 31.12.2025 gilt 30/38 Cent. Ab 01.01.2026 gilt 38 Cent ab km 1.
Muss ich beim Finanzamt etwas tun?
Für die Steuererklärung 2026: nichts Besonderes. Das Finanzamt rechnet die Reform automatisch. Wenn du höheres Netto sofort willst: Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Bringt die Reform mehr als die Inflationsentwicklung?
Bei Strecken bis 20 km: deutlich, weil die 30-Cent-Stufe seit 2004 nicht angepasst war. Bei langen Strecken: eher kosmetisch — der 38-Cent-Satz ab km 21 bleibt gleich.
Was passiert mit der Mobilitätsprämie?
Sie ist dauerhaft entfristet und folgt dem 38-Cent-Satz ab km 1 (statt vorher ab km 21). Geringverdiener bekommen jetzt 14 % von 38 Cent × Strecke × Tagen direkt ausgezahlt.
Weiterführende Themen
Lohnsteuerermäßigung beantragen →
Höheres Netto MONATLICH statt erst 2027.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener →
14 % direkte Auszahlung bei Einkommen unter Grundfreibetrag.
Pendlerpauschale & Dienstwagen →
0,03 %-Regel + Pauschale gleichzeitig — wann lohnt es?
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Pendel- und Home-Pauschale richtig kombinieren.