Lohnsteuerermäßigung für die Pendlerpauschale beantragen

Statt erst mit der Steuererklärung 2027 die Erstattung zu bekommen, kannst du jetzt einen Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen — höheres Netto ab dem nächsten Monat.

Antragsweg

Vereinfachter Antrag

ELSTER oder Papier

Mindestschwelle

≈ 600 €/Jahr

Werbungskosten über Pauschbetrag

Wirkung

ab Folgemonat

höheres Netto monatlich

Wie funktioniert das?

Mit dem Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung trägt das Finanzamt einen Jahresfreibetrag in deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein. Dein Arbeitgeber zieht dann weniger Lohnsteuer ab — du hast monatlich mehr Netto auf dem Konto, statt erst mit der nächsten Steuererklärung die Erstattung zu bekommen.

Wann lohnt der Antrag?

Voraussetzung: Die jährliche Antragsschwelle muss überschritten werden — die Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 €) müssen ca. 600 € erreichen. Faustregel:

  • 15 km × 220 Tage × 0,38 € = 1.254 € — knapp unter Schwelle
  • 20 km × 220 Tage × 0,38 € = 1.672 € — Schwelle erreicht
  • Plus weitere Werbungskosten (Arbeitsmittel etc.)

So geht der Antrag

  1. ELSTER aufrufen — elster.de, Konto anlegen oder einloggen.
  2. Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" wählen — Vereinfachte Version reicht meist.
  3. Werbungskosten eintragen — Pendlerpauschale (km × Tage × 0,38 €) plus weitere Posten.
  4. Antrag absenden und auf Bestätigung des Finanzamts warten (1–4 Wochen).
  5. Der Freibetrag wird in deine ELStAM eingetragen — der Arbeitgeber sieht das automatisch und passt die Lohnsteuer ab dem Folgemonat an.

Was passiert mit der Steuererklärung 2026?

Du musst weiterhin eine Steuererklärung abgeben (sobald Lohnsteuerermäßigung läuft = Pflichtveranlagung). Die monatlich gewährten Beträge werden mit dem Jahresergebnis verrechnet — am Ende gleicht sich alles aus, du hattest aber unterjährig schon das Geld.

Vorteile / Nachteile

  • 🟢 Höheres Netto MONATLICH — Liquidität sofort statt erst 2027
  • 🟢 Geringerer Zinseffekt: das Geld arbeitet bei dir, nicht beim Finanzamt
  • 🟡 Pflicht zur Steuererklärung
  • 🔴 Bei Falsch-Eintragung: Nachzahlung möglich

Häufige Fragen

Kann ich auch die Homeoffice-Pauschale eintragen lassen?

Ja — Homeoffice-Tage × 6 € (max. 1.260 €) zählen als Werbungskosten und können im selben Antrag geltend gemacht werden.

Was wenn meine Werbungskosten unter der Antragsschwelle bleiben?

Dann lohnt der Antrag nicht. Die Pauschale gibst du ganz normal in der Steuererklärung an und bekommst die Erstattung mit dem Steuerbescheid.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Spätestens bis 30.11. des laufenden Jahres für eine Wirkung im laufenden Jahr. Idealerweise direkt zu Jahresbeginn — dann gilt der Freibetrag für 12 Monate.

Ändere ich den Job — was passiert?

Der Freibetrag bleibt zugewiesen, läuft mit dem ELStAM. Bei deutlich anderer Situation (kürzerer Pendelweg) solltest du den Antrag aktualisieren.

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