Pendlerpauschale bei 5 km — Maximum-Reform-Effekt

Kurzstrecken-Pendler profitieren prozentual am meisten von der Reform. +88 €/Jahr bei 220 Arbeitstagen — und 5 km macht die Pauschale meist zur größten Werbungskosten-Position überhaupt.

Pauschale 2026

418 €

5 km × 220 × 0,38 €

Mehrertrag

+88 €/Jahr

+26,7 % zur 2025er Pauschale

Pro Pendel-Tag

1,90 €

5 km × 0,38 €

Warum gerade Kurzstrecken-Pendler profitieren

Vor der Reform lag der Pauschsatz für die ersten 20 Kilometer bei nur 30 Cent — ein Wert, der seit 2004 unverändert geblieben war, während Sprit- und Wartungskosten deutlich gestiegen sind. Die Anhebung auf 38 Cent ist daher strukturell mehr Inflationsausgleich als Bonus. Für einen 5-km-Pendler heißt das in absoluten Zahlen:

  • 2025: 5 km × 220 Tage × 0,30 € = 330 €
  • 2026: 5 km × 220 Tage × 0,38 € = 418 €
  • Differenz: +88 €/Jahr

Steuerlich relevant?

418 € allein liegen unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 €. Die Pauschale wirkt steuerlich daher nur dann zusätzlich, wenn auch weitere Werbungskosten (Fortbildung, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden) zusammen den Pauschbetrag übersteigen. Ausnahme: Geringverdiener bekommen über die Mobilitätsprämie 14 % direkt vom Staat ausgezahlt — das sind hier 59 €.

Mini-Rechner

Pauschale 2025

330 €

Pauschale 2026

418 €

Mehrertrag

+88 €

+26.7 %

Stell dir das Brutto-Einkommen so ein, wie du es tatsächlich hast — die Steuerwirkung hängt vom Grenzsteuersatz ab.

→ Vollrechner mit Dienstwagen, Homeoffice und Mobilitätsprämie

Häufige Fragen

Lohnt sich die Pauschale bei 5 km überhaupt?

Allein meist nicht — die 418 € liegen unter dem Pauschbetrag. Mit weiteren Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildungen, Beiträge) wird die Schwelle aber schnell überschritten. Geringverdiener: Mobilitätsprämie prüfen.

Soll ich für 5 km Lohnsteuerermäßigung beantragen?

Nur sinnvoll, wenn die Werbungskosten gesamt deutlich über 1.230 € liegen. Sonst lohnt der Antrag nicht.

Zählt der Weg zum Bahnhof zur Strecke dazu?

Bei einheitlicher Strecke mit einem Verkehrsmittel ja. Bei Kombinationen (Auto bis Bahnhof, dann Bahn) wirken beide Strecken zusammen, aber die Pauschale gilt nur für die einfache Entfernung Wohnung-Arbeit.

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