Wer ist betroffen?
Pendler mit Bürgergeld-Bezug haben in der Regel ein Aufstocker-Verhältnis: Mini-Job oder Teilzeit, ergänzt durch Bürgergeld. Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Bürgergeld-Status — sie wirkt aber bei diesen geringen Einkommen nur über die Mobilitätsprämie, weil keine Lohnsteuer anfällt.
Wie wirkt die Mobilitätsprämie auf das Bürgergeld?
Die Mobilitätsprämie ist eine Steuerleistung — keine Sozialleistung. Nach § 11a SGB II ist sie anrechnungsfrei auf das Bürgergeld. Du bekommst sie zusätzlich zum Regelbedarf.
Werbungskosten-Logik
Die Pauschale (Pendlerpauschale + Werbungskosten gesamt) wirkt nur steuerlich. Bei Bürgergeld-Berechnung gibt es einen separaten Erwerbstätigen-Freibetrag (100 € + Staffelung), der unabhängig vom Werbungskosten-Pauschbetrag ist. Pendlerpauschale ist also nicht „Bürgergeld-relevant“ im SGB-II-Sinne.
Beispielrechnung Aufstocker
Beispiel: 12 km Strecke, 130 Pendel-Tage (Teilzeit), Brutto 9.500 €.
- Pendlerpauschale: 12 × 130 × 0,38 € = 593 €
- Steuer: 0 € (unter Grundfreibetrag)
- Mobilitätsprämie: 593 × 14 % = 83 € direkte Auszahlung
- Bürgergeld unverändert (Mobilitätsprämie nicht angerechnet)
Häufige Fragen
Muss ich beim Jobcenter die Mobilitätsprämie angeben?
Nein, weil sie nicht angerechnet wird. Aber: Eintragung in der Steuererklärung ist Pflicht für die Auszahlung.
Pauschale auch bei Schwarzarbeit-Aufstocker?
Nur für legal gemeldete Beschäftigung. Die Pauschale verlangt Lohnsteuerkarte / ELStAM.
Wie wirkt es bei der Pflicht zur Steuererklärung?
Bei Bezug von Bürgergeld + Aufstocker-Job musst du oft eine Pflichtveranlagung machen. Hier kannst du die Mobilitätsprämie gleich mit beantragen.