Die zwei Logiken
- Bürgergeld: SGB II, Sozialleistung des Jobcenters, existenzsichernd. Anrechnung von Erwerbseinkommen mit Freibetrag (100 € + Staffelung).
- Mobilitätsprämie: §§ 101–104 EStG, Steuerleistung des Finanzamts. Direktauszahlung bei Pendel-Tätigkeit unter Grundfreibetrag. Anrechnungsfrei nach § 11a SGB II.
Praktischer Doppel-Effekt
Wer Bürgergeld bezieht und nebenher pendelt (Mini-Job oder Teilzeit), bekommt:
- Bürgergeld zur Existenzsicherung (z.B. 563 €/Monat als Alleinstehende)
- Mini-Job-Erlöse mit Erwerbstätigen-Freibetrag
- Mobilitätsprämie OBENDRAUF — anrechnungsfrei
Beispielrechnung
Mini-Jobber, 8 km Strecke, 130 Pendel-Tage, Brutto 6.000 €/Jahr, Bürgergeld-Aufstocker.
- Pendlerpauschale: 8 × 130 × 0,38 € = 395 €
- Steuer: 0 € (unter Grundfreibetrag)
- Mobilitätsprämie: 395 × 14 % = 55 €
- Bürgergeld: vollständig erhalten
Wann lohnt was am meisten?
| Konstellation | Was wirkt |
|---|---|
| Reine Bürgergeld-Empfänger ohne Job | Nur Bürgergeld — keine Pauschale anwendbar |
| Bürgergeld + Mini-Job mit Pendelweg | Beides + Mobilitätsprämie |
| Vollzeit unter Grundfreibetrag | Mobilitätsprämie statt Steuerersparnis |
| Vollzeit über Grundfreibetrag | Pendlerpauschale als Werbungskosten |
Häufige Fragen
Muss ich Mobilitätsprämie beim Jobcenter melden?
Nein. Sie ist anrechnungsfrei und wird nicht abgezogen.
Was ist mit dem Mini-Job-Lohn?
Der Mini-Job-Lohn wird normal beim Jobcenter angerechnet (Erwerbstätigen-Freibetrag berücksichtigt).
Lohnt sich der Aufwand für 50 € Mobilitätsprämie?
Wenn du eh Steuererklärung machen musst (Pflichtveranlagung bei Aufstocker): ja. Sonst: jeder muss selbst entscheiden, ob die Stunden für die Prämie passen.