Warum die Reform ab 21 km nichts „Neues“ bringt
Vor 2026: Für die ersten 20 km galten 30 Cent, ab km 21 schon 38 Cent. Die Reform zieht den 38-Cent-Satz auf km 1 herunter — der Effekt betrifft nur die ersten 20 Kilometer der Strecke. Für jeden Kilometer ab 21 ist der Satz unverändert. Damit ist der absolute Mehrertrag bei jeder Strecke ≥ 20 km identisch: +352 €/Jahr (bei 220 Arbeitstagen).
30 km in der Steuererklärung
- 2025: 20×0,30 + 10×0,38 = 9,80 €/Tag × 220 = 2.156 €
- 2026: 30 × 0,38 = 11,40 €/Tag × 220 = 2.508 €
- Differenz: +352 €/Jahr (+16,3 %)
Steuerersparnis
Du bist mit 2.508 € deutlich über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % ergibt das eine Ersparnis von 1.278 € × 28 % = 358 € nur durch die Pauschale.
Mini-Rechner
Pauschale 2025
2.156 €
Pauschale 2026
2.508 €
Mehrertrag
+352 €
+16.3 %
→ Vollrechner mit Dienstwagen, Homeoffice und Mobilitätsprämie
Häufige Fragen
Ich pendele 50 km — was ändert sich?
Der absolute Mehrertrag bleibt bei +352 €/Jahr (220 Tage). Prozentual schrumpft der Effekt: bei 50 km nur noch +9,2 %. Trotzdem: 50 × 220 × 0,38 € = 4.180 € Pauschale — eine sehr große Werbungskosten-Position.
Kann ich die Strecke weiter optimieren?
Anerkannt ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke — ausnahmsweise auch eine längere, wenn sie verkehrsgünstiger ist (z.B. Autobahn statt Landstraße bei deutlicher Zeitersparnis). Für Wege über 80 km Hin/Zurück: Überprüfung des Hauptwohnsitzes durch das Finanzamt nicht ausgeschlossen.
Doppelter Haushalt sinnvoll?
Ab ca. 30 km einfache Entfernung wird die Frage relevant: Doppelter Haushalt eröffnet Familienheimfahrten ZUSÄTZLICH zur Pendlerpauschale plus Unterkunftskosten am Arbeitsort. Lohnt sich aber nur bei substanzieller Zweitwohnung.