Pendlerpauschale für Selbstständige & Freiberufler

Selbstständige nutzen die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe. Anders als bei Arbeitnehmern gibt es keine Pauschbetrag-Schwelle — jeder Cent senkt direkt den Gewinn.

Pauschsatz 2026

0,38 €/km

ab km 1, einheitlich

Pauschbetrag-Schwelle

nein

wirkt sofort

Maßstab

Erste Betriebsstätte

= regelmäßige Tätigkeitsstätte

Erste Betriebsstätte vs. Reisekostenrecht

Für die Pauschale entscheidend: Hast du eine erste (regelmäßige) Betriebsstätte? Wenn ja, gilt die Entfernungspauschale (38 Cent × Strecke × Tage). Wenn nein — z.B. Außendienst-Selbstständiger ohne festes Büro — gilt das Reisekostenrecht: 0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt). Reisekosten sind oft günstiger.

Beispielrechnung Freiberufler mit Büro

Beispiel: IT-Freiberufler, 18 km zum Büro, 200 Bürotage/Jahr, Brutto 80.000 €.

  • Pauschale: 18 × 200 × 0,38 = 1.368 €
  • Direkter Gewinnabzug — keine Pauschbetrag-Schwelle
  • Bei 36 % Grenzsteuersatz: 492 € Steuerersparnis

Wann zählt was als „erste Betriebsstätte“?

Faustregel: Eine ortsfeste Einrichtung, die du arbeitstäglich oder mindestens an einem Tag pro Woche aufsuchst. Bei Co-Working-Mitgliedschaft auch möglich. Ohne feste Einrichtung wechselst du ins Reisekostenrecht.

Umsatzsteuer-Aspekte

Die Pendlerpauschale wirkt nur einkommensteuerlich. Vorsteuer-Abzug auf KFZ-Kosten ist ein eigenes Thema und nicht durch die Pauschale gedeckt. Wenn du als Unternehmer ein Kfz dem Betriebsvermögen zuordnest, gilt parallel die 1 %-Regel oder Fahrtenbuch — siehe Dienstwagen-Cluster.

Mini-Rechner

Pauschale 2025

1.080 €

Pauschale 2026

1.368 €

Mehrertrag

+288 €

+26.7 %

Bei Selbstständigen wirkt die Pauschale direkt als Betriebsausgabe — kein Pauschbetrag-Abzug nötig.

→ Vollrechner mit Dienstwagen, Homeoffice und Mobilitätsprämie

Häufige Fragen

Was wenn ich mehrere Auftraggeber hast?

Jeder Auftraggeber kann eine separate Tätigkeitsstätte sein. Die Entfernungspauschale gilt nur für die als 'erste Betriebsstätte' definierte. Für die anderen Strecken: Reisekostenrecht (0,30 €/km).

Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?

Ja — 6 € pro Heimarbeitstag, max. 1.260 €/Jahr, parallel zur Pauschale (nicht für denselben Tag). Praktisch sinnvoll bei Mischarbeit Homeoffice + Co-Working.

Was ist mit Mandantenfahrten?

Reisekostenrecht — also tatsächliche Fahrtkosten + 0,30 €/km für Privat-Pkw + Verpflegungsmehraufwand. Nicht die Entfernungspauschale.

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